Allgemeine Geschäftsbedingungen

I. Geltungsbereich

  1. Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für sämtliche zwischen iNet Sensor GmbH (nachfolgend „iNet Sensor“) und dem Kunden abgeschlossenen Verträge über die Lieferung von Datenloggern, Sensoren sowie des zusätzlich verfügbaren Datenpakets mit der iNet Sensor Cloud und der zusätzlich verfügbaren Software (insbesondere iNet Sensor Cockpit und Enterprise Manager).
  2. Die AGB von iNet Sensor gelten ausschließlich. Den AGB entgegenstehende, ihnen widersprechende oder sie in ihrem Geltungsanspruch einschränkende oder außer Kraft setzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird durch iNet Sensor ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Der Kunde erkennt mit Zustandekommen des Vertrages ausdrücklich die ausschließliche Geltung dieser AGB an.
  3. Das Angebot von iNet Sensor richtet sich ausschließlich an Firmenkunden/Unternehmer im Sinne des § 14 BGB; Bestellungen von Privatleuten/Verbrauchern im Sinne von § 13 BGB werden nicht ausgeführt.

II. Produkte und Kombinationsmöglichkeiten

iNet Sensor bietet seinen Kunden ein umfassendes Konzept im Bereich Messtechnik an. Dieses Konzept umfasst das Angebot zum Erwerb von Datenloggern und Sensorik, wobei unterschiedliche Zusatzoptionen gewählt werden können:

  • Die Bedingungen zum Kauf von Datenloggern und / oder Sensorik von iNet Sensor ist unter Ziffer VIII. dieser AGB geregelt.
  • Der Kauf eines Datenloggers umfasst die kostenpflichtige Nutzung des Datenpaketes sowie die kostenlose Nutzung der iNet Sensor Cloud. Unter Ziffer IX. dieser AGB finden sich die Bedingungen für die Nutzung des Datenpaketes und der Cloud.
  • Bei Kauf der Sensorik und des Datenloggers inklusive Datenpaket erhält der Kunde kostenlosen Zugriff auf das iNet Sensor Cockpit. Die Bedingungen zur Nutzung des iNet Sensor Cockpit finden sich unter Ziffer X. dieser AGB.
  • Der iNet Sensor Enterprise Manager steht Kunden, die einen Datenlogger und/oder Sensorik von iNet Sensor erworben haben zum kostenlosen Download zur Verfügung. Die Nutzungsbedingungen werden unter Ziffer XI. dieser AGB geregelt.

III. Vertragsschluss, Vertragsinhalt

  1. Angebote von iNet Sensor sind freibleibend und unverbindlich. Unverbindlich sind auch Muster, Abbildungen, Zeichnungen, Gewichts- und Maßangaben in Angeboten und Werbung.
  2. Die Bestellung der Ware, des Datenpaketes oder der Software durch den Kunden gilt als verbindliches Vertragsangebot. Die Annahme erfolgt durch Erklärung der Annahme durch iNet Sensor oder konkludent durch Vertragserfüllung und vorbehaltlose Annahme durch den Kunden.

IV. Preise, Zahlungsbedingungen

  1. Die von iNet Sensor aufgeführten Preise sind Nettopreise ohne die gesetzliche Umsatzsteuer. Sie wird in gesetzlicher Höhe am Tag der Auslieferung in der Rechnung gesondert ausgewiesen und ist vom Kunden zu tragen.
  2. Zahlungsansprüche von iNet Sensor gegen den Kunden sind zur sofortigen Zahlung fällig und innerhalb von 21 Tagen ab Rechnungsdatum auszugleichen. Maßgeblich für die rechtzeitige Zahlung ist der wertstellungsmäßige Zahlungseingang bei iNet Sensor. Nach Ablauf dieser 21 Tage tritt auch ohne gesonderte Mahnung Verzug ein und der Kunde schuldet Verzugszinsen auf die Forderungen in Höhe von 9% über dem jeweiligen Basiszinssatz zzgl. etwaiger Mahn- und Rechtsverfolgungskosten. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt vorbehalten.
  3. Bei begründeten Zweifeln an der Zahlungsfähigkeit und Kreditwürdigkeit des Kunden ist iNet Sensor- unbeschadet ihrer sonstigen Rechte – befugt, Sicherheiten oder Vorauszahlungen für ausstehende Lieferungen zu verlangen und sämtliche Ansprüche aus der Geschäftsverbindung sofort fällig zu stellen.
  4. Die Aufrechnung und die Ausübung des Zurückbehaltungsrechts gegen Ansprüche von iNet Sensor sind nur mit solchen Gegenansprüchen zulässig, die rechtskräftig festgestellt oder vom Kunden anerkannt worden sind.

V. Haftung

  1. iNet Sensor haftet unbeschränkt, soweit die Schadensursache auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von iNet Sensor oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruht. Ferner haftet iNet Sensor für die leicht fahrlässige Verletzung von wesentlichen Pflichten, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet, oder für die Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut. In diesem Fall haftet iNet Sensor jedoch nur für den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. iNet Sensor haftet nicht für die leicht fahrlässige Verletzung anderer als der in den vorstehenden Sätzen genannten Pflichten.
  2. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, ein Mangel nach Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit des Produktes und bei arglistig verschwiegenen Mängeln. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
  3. Soweit die Haftung von iNet Sensor ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung von Arbeitnehmern, Vertretern und Erfüllungsgehilfen.
  4. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Kunden ist mit vorstehenden Regelungen nicht verbunden.

VI. Datenschutz

Die ordnungsgemäße Abwicklung des Geschäftsverkehrs mit dem Kunden setzt die elektronische Verarbeitung und Speicherung von personen- oder unternehmensbezogenen Daten des Kunden durch iNet Sensor voraus. iNet Sensor verfährt insoweit nach den einschlägigen gesetzlichen Vorschriften.

VII. Schlussbestimmungen

  1. Sofern es sich beim Kunden um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder um ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus Vertragsverhältnissen zwischen dem Kunden und iNet Sensor 68542 Heddesheim. Der Gerichtsstand Heddesheim gilt auch für und gegen Kunden, die keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland haben.
  2. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
  3. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder künftig unwirksam oder undurchführbar werden, so werden die übrigen Regelungen dieses Vertrages davon nicht berührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Regelung verpflichten sich die Parteien schon jetzt, eine wirksame Regelung zu vereinbaren, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen oder undurchführbaren Regelung rechtlich und wirtschaftlich möglichst nahe kommt. Entsprechendes gilt für die Ausfüllung von Lücken dieses Vertrages.
  4. Stillschweigende, mündliche oder schriftliche Nebenabreden wurden nicht getroffen. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Textform. Dies gilt auch für eine Aufhebung dieser Klausel.

VIII. Besondere Regelungen für Verträge über bewegliche Sachen (insbesondere Sensoren und Datenlogger)

1. Lieferbedingungen, Liefertermin

Erfüllungsort für die beiderseitigen Verpflichtungen ist der Firmensitz von iNet Sensor. Soweit der Kunde die bestellten Waren an einen anderen Ort versandt haben will, gehen die Kosten des Versandes zu Lasten des Kunden. Mit der Übergabe der Ware an den Transporteur geht die Gefahr auf den Kunden über. Die Auswahl von Transportmittel und Transportpersonen kann iNet Sensor vornehmen, soweit nichts Abweichendes vereinbart wird.

Soweit iNet Sensor im Rahmen des Bestellvorganges oder bei der Auftragsbestätigung einen Liefertermin nennt, handelt es sich nicht um einen verbindlichen Liefertermin oder einen Fixtermin. Der Liefertermin ist abhängig von der Belieferung von iNet Sensor durch die eigenen Lieferanten und kann sich verzögern. iNet Sensor wird den Kunden bei Verzögerungen rechtzeitig informieren.

2. Höhere Gewalt

Fälle höherer Gewalt – als solche gelten die Umstände und Vorkommnisse, die mit der Sorgfalt einer ordentlichen Betriebsführung nicht verhindert werden können – suspendieren die Vertragsverpflichtungen der Parteien für die Dauer der Störung und im Umfang ihrer Wirkung. Überschreiten sich daraus ergebende Verzögerungen den Zeitraum von 12 Wochen, so sind beide Vertragspartner berechtigt, hinsichtlich des betroffenen Leistungsumfanges vom Vertrag zurückzutreten. Sonstige Ansprüche bestehen nicht.

3. Eigentumsvorbehalt

Die gelieferte Ware (Vorbehaltsware) bleibt bis zur vollständigen Zahlung aller Forderungen aus diesem Vertrag Eigentum von iNet Sensor.

4. Gewährleistung

Mängelansprüche des Kunden setzen voraus, dass dieser seinen nach § 377 HGB bestehenden Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist. Andernfalls gilt die Ware als genehmigt.

Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche des Kunden beträgt beim Verkauf neuer Sachen ein Jahr ab Ablieferung der Ware; beim Verkauf gebrauchter Sachen ist eine Haftung für Sachmängel ausgeschlossen.

iNet Sensor ist nach seiner Wahl zur Nacherfüllung in Form der Mängelbeseitigung oder zur Lieferung einer neuen mangelfreien Sache berechtigt, soweit ein Mangel des Leistungsgegenstandes vorliegt. Schlägt die Nacherfüllung trotz wiederholten Versuchs fehl, so ist der Kunde berechtigt, Rücktritt oder Minderung zu verlangen. Ist die Lieferung nachzubessern, so ist ein Fehlschlagen der Nachbesserung erst nach dem erfolglosen zweiten Versuch gegeben.

IX. Besondere Regelungen für Verträge über das Datenpaket und Cloud

1. Vertrag und Laufzeit

Mit dem Kauf eines Datenloggers, schließt der Kunde gleichzeitig einen Vertrag über die kostenpflichtige Nutzung des Datenpaketes für 12 Monate ab.  Das Datenpaket umfasst ausschließlich die Übertragung und Vorhaltung der erhobenen Messdaten in der Cloud sowie das Versenden von Warnmeldungen bei Grenzwertüberschreitungen.

Die iNet Sensor Cloud ermöglicht dem Kunden die intelligente Vernetzung der innovativen und teilweise patentierten Messtechnik und bietet dem Kunden Autonomie über seine Daten in einer konstanten und sicheren Infrastruktur. Die Daten werden auf Servern in Deutschland gespeichert, zentral verarbeitet und können ad-hoc analysiert werden.

Nach Ablauf der Mindestlaufzeit von 12 Monaten kann die Nutzung des Datenpakets mit einer Frist von 4 Wochen zum Monatsende gekündigt werden.

Im Falle einer berechtigten Kündigung der Nutzung des Datenpaketes durch iNet Sensor oder durch den Kunden ist der Kunde verpflichtet, die mittels des Datenpaketes erhobenen Daten und erfassten Inhalte – falls nicht bereits geschehen – zu exportieren. Kommt der Kunde dieser Verpflichtung nicht innerhalb von 4 Wochen (berechnet nach Eingang der Kündigung bei iNet Sensor) nach, ist iNet Sensor berechtigt, alle Daten ohne weitere vorherige Mitteilung zu löschen.

Das Zugangskonto des Kunden wird nach erfolgter Kündigung gesperrt und sodann von iNet Sensor gelöscht.

2. Verfügbarkeit der Cloud, Datensicherung

iNet Sensor ist bemüht, die Übermittlung der Daten an die Cloud jederzeit zu ermöglichen und Leistungsstörungen so gering wie möglich zu halten. Leistungsstörungen infolge höherer Gewalt hat iNet Sensor nicht zu vertreten. Vorübergehende Betriebsunterbrechungen aufgrund von Systemwartungen sind möglich. Es wird in diesem Zusammenhang von iNet Sensor keine Haftung für die ständige Verfügbarkeit des Datenpaketes übernommen.

Der Kunde ist verpflichtet seine Daten regelmäßig zu exportieren und eine Datensicherung vorzunehmen.

X. Besondere Regelungen für Verträge über die Nutzung des iNet Sensor Cockpit

1. Zugang

Kunden, die einen Datenlogger erworben haben, können sich das iNet Sensor Cockpit kostenlos freischalten lassen. Auf der webbasierten Plattform können Kunden ihre Messwerte in Echtzeit verwalten, visualisieren und beliebige Datenmengen zur Weiterverarbeitung exportieren.

Nach der Freischaltung erhält der Kunde die Zugangsdaten. Alle Angaben, die der Kunde bei der Kontoerstellung macht, müssen aktuell und wahrheitsgemäß sein. Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass seine Zugangsdaten vertraulich bleiben. Sobald dem Kunden bekannt wird, dass unbefugte Dritte Zugriff auf Zugangsdaten haben, ist er verpflichtet, sein Passwort zu ändern.

Der Kunde ist verpflichtet, das iNet Sensor Cockpit gegen die unbefugte Nutzung durch Dritte zu schützen sowie die verschiedenen Systemkomponenten vertraulich zu behandeln und nicht an unbefugte Dritte weiterzugeben. Das iNet Sensor Cockpit inklusive aller damit verbundenen Programme darf nicht kopiert, vervielfältigt, nachgeahmt oder weiterverkauft werden. Das iNet Sensor Cockpit kann auch nicht zusammen mit dem Datenlogger veräußert werden. Der Kunde stellt schon jetzt iNet Sensor von sämtlichen Ansprüchen frei, die aus einer unzulässigen Nutzung durch Dritte entstehen können

iNet Sensor behält sich vor, den Zugang zum iNet Sensor Cockpit für die Zukunft zu sperren, wenn durch Verschulden des Kunden ein Missbrauch der Zugangsdaten, beispielsweise durch Weiterleitung an Dritte, erfolgt. Tritt ein solcher Fall ein, hat der Kunde den durch den Missbrauch entstehenden Schaden iNet Sensor zu ersetzen. Mit der Sperrung des iNet Sensor Cockpit wird dem Kunden die zukünftige Nutzung unmöglich gemacht.

iNet Sensor ist bemüht, den Zugang zum iNet Sensor Cockpit jederzeit zur Verfügung zu stellen und Leistungsstörungen so gering wie möglich zu halten. Leistungsstörungen infolge höherer Gewalt hat iNet Sensor nicht zu vertreten. Vorübergehende Betriebsunterbrechungen aufgrund von Systemwartungen sind möglich. Es wird in diesem Zusammenhang von iNet Sensor keine Haftung für die ständige Verfügbarkeit des Datenpaketes übernommen.

2. Erfasste Inhalte

Der Kunde ist für die von ihm erfassten oder eingetragenen Inhalte allein verantwortlich. iNet Sensor macht sich diese nicht zu eigen und ist nicht zur Überprüfung der Inhalte auf Richtigkeit, Vollständigkeit und Gesetzeskonformität berechtigt oder verpflichtet. iNet Sensor selbst erhebt außer den Nutzungsdaten des Kunden keine weiteren eigenen Daten.

Dem Kunden obliegt insbesondere die Beurteilung der Zulässigkeit der Verarbeitung personenbezogener Daten im Sinne der DSGVO durch ihn auf den IT-Systemen von iNet Sensor. Er ist für die Wahrung der Rechte der Betroffenen verantwortlich.

Der Kunde hat es darüber hinaus zu unterlassen, Inhalte einzugeben, welche Rechte Dritter, wie etwa Patentrechte, Markenrechte, Geschäftsgeheimnisse oder andere Eigentumsrechte, verletzen oder Straftatbestände erfüllen.

3. Technische Voraussetzungen

Voraussetzung für die einwandfreie Nutzung des Datenpaketes ist, dass der Kunde über kompatible Geräte, einen iNet Datenlogger und aktuelle Software verfügt. Die Nutzung des iNet Sensor Cockpit ist sowohl mit iOS- als auch Android-Geräten möglich. Regelmäßige Software-Updates der verwendeten Geräte können erforderlich sein.

Ein Internetzugang ist für die Datenerfassung mittels des iNet Sensor Cockpit nicht erforderlich. Für die Synchronisation mit bisher erfassten Datensätzen ist hingegen eine Internetverbindung notwendig.

4. Gewährleistung und Haftung

iNet Sensor übernimmt keine Gewährleistung hinsichtlich der Ergebnisse, die durch die Nutzung des iNet Sensor Cockpit durch den Kunden erzielt werden sollen. Der Kunde ist selbst für die Qualität der Informationen und Messergebnisse, die mit Hilfe des iNet Sensor Cockpit gewonnen werden, verantwortlich.

Für Schäden, die auf einer leicht fahrlässigen Verletzung nicht wesentlicher Vertragspflichten beruhen, wird die Haftung von iNet Sensor der Höhe nach auf den vertragstypischen unmittelbaren Durchschnittsschaden begrenzt. Dies gilt auch bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen der gesetzlichen Vertreter oder der Erfüllungsgehilfen von iNet Sensor. iNet Sensor haftet insbesondere nicht für:

  1. die Richtigkeit, Vollständigkeit und Gesetzeskonformität der vom Kunden erfassten oder ermittelten Ergebnisse.
  2. Schäden, die aus der zeitweiligen Unterbrechung oder Beendigung des iNet Sensor Cockpit entstehen.
  3. Schäden, die durch die Nutzung der Ergebnisse des iNet Sensor Cockpit entstehen.

Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Schäden, die durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten von iNet Sensor, seiner gesetzlichen Vertreter oder seiner Erfüllungsgehilfen verursacht wurden. Weiterhin unberührt bleibt die Haftung von iNet Sensor für Schäden, welche auf der Verletzung einer für das Vertragsverhältnis wesentlichen Hauptpflicht beruhen.

5. Beendigung der Nutzung

iNet Sensor kann die kostenfreie Nutzung des iNet Sensor Cockpit jederzeit mit einer Frist von 4 Wochen zum Monatsende kündigen. Der Kunde kann sich jederzeit von der kostenlosen Nutzung des iNet Sensor Cockpit abmelden.

Im Falle der Beendigung der Nutzung ist der Kunde verpflichtet, die mittels des iNet Sensor Cockpit erhobenen Daten und erfassten Inhalte – falls nicht bereits geschehen – zu exportieren. Kommt der Kunde dieser Verpflichtung nicht innerhalb von 4 Wochen nach Ausspruch der Kündigung oder Mitteilung der Beendigung nach, ist iNet Sensor berechtigt, alle Daten ohne weitere vorherige Mitteilung zu löschen.

Das Zugangskonto des Kunden wird nach erfolgter Kündigung gesperrt und sodann von iNet Sensor gelöscht.

XI. Besondere Regelungen für Verträge über die Nutzung des iNet Sensor Enterprise Managers

1. Nutzungsmöglichkeit

Mit dem Kauf eines Datenloggers oder einer Sensorik, erhält der Kunde die kostenfreie Möglichkeit zur Nutzung des iNet Sensor Enterprise Managers. Er ermöglicht das Einstellen von Grenzwerten und die Verwaltung von Warn-SMS bei Überschreitungen. Zudem können über die integrierte Rechteverwaltung individuelle Zugriffsrechte für einzelne Personen oder Benutzergruppen definiert werden. Der  iNet Sensor Enterprise Manager ist über die iNet Sensor Cloud an das iNet Sensor Cockpit angebunden.

2. Beendigung der Nutzung

iNet Sensor kann die kostenfreie Nutzung des iNet Sensor Enterprise Managers jederzeit mit einer Frist von 4 Wochen zum Monatsende kündigen. Der Kunde kann sich jederzeit von der kostenlosen Nutzung des iNet Sensor Enterprise Managers abmelden.

Im Falle der Beendigung der Nutzung ist der Kunde verpflichtet, die mittels des iNet Sensor Enterprise Managers erhobenen Daten und erfassten Inhalte – falls nicht bereits geschehen – zu exportieren. Kommt der Kunde dieser Verpflichtung nicht innerhalb von 4 Wochen nach Ausspruch der Kündigung oder Mitteilung der Beendigung nach, ist iNet Sensor berechtigt, alle Daten ohne weitere vorherige Mitteilung zu löschen.

Das Zugangskonto des Kunden wird nach erfolgter Kündigung gesperrt und sodann von iNet Sensor gelöscht.

iNet Sensor, Mai 2020